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  • ab 13.07.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 11 UKERdErl - Landesunfallkommission

Bibliographie

Titel
Örtliche Untersuchung der Straßenverkehrsunfälle; Einsatz von Unfallkommissionen
Redaktionelle Abkürzung
UKERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93100

Die UK in Niedersachsen werden fachlich unterstützt und beraten durch eine Landesunfallkommission.

Die Landesunfallkommission ist als übergeordnetes Gremium für alle Straßen außerhalb des Bundesautobahnnetzes in Niedersachsen zuständig. Sie tritt im regelmäßigen Turnus, mindestens einmal jährlich, zusammen. Zu ihren ständigen Mitgliedern gehört jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter aus folgenden Zuständigkeitsbereichen:

  • Landespolizeipräsidium (MI),

  • Oberste Straßenverkehrsbehörde (MW),

  • Oberste Straßenbaubehörde (MW),

  • Straßenbaulastträger für die zuständigen Bundes- und Landesstraßen (NLStBV).

Bedarfsorientiert werden weitere Mitwirkende hinzugezogen.

Die Geschäftsführung der Landesunfallkommission obliegt dem Landespolizeipräsidium.

Zu den Aufgaben der Landesunfallkommission gehören

  • Befassung mit besonderen Problemstellungen der örtlichen UK,

  • Beschäftigung mit ausgewählten Aspekten der überregionalen Unfallentwicklung,

  • Entwicklung von Strategien für die örtliche Unfalluntersuchung und landeseinheitlicher Standards,

  • Initiierung bedarfsorientierter Sonderprogramme,

  • Entwicklung von Maßnahmen zur Qualifizierung der Beteiligten in den UK.

Die Landesunfallkommission unterstützt die örtliche UK bei deren Arbeit, wenn auf örtlicher Ebene keine Lösung oder Einigung erzielt werden konnte. Hierzu sind alle erforderlichen Unterlagen von der jeweiligen UK zusammenzustellen und nach Beschluss durch die UK an die Landesunfallkommission zu übersenden.