§ 13 SchiedsamtG
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter
- Redaktionelle Abkürzung
- SchiedsamtG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 31050010000000
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten findet das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche statt, soweit nicht die Arbeitsgerichte zuständig sind.