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  • ab 24.11.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 MHüHAnfRdErl

Bibliographie

Titel
Tierschutz; Ausführungsbestimmungen zum Abschnitt 4 der TierSchNutztV - Anforderungen an das Halten von Masthühnern
Redaktionelle Abkürzung
MHüHAnfRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530

Die in der Anlage 4 beigefügten Empfehlungen zur Erhaltung und Verbesserung der Tiergesundheit bei Masthühnern (Stand 29. 1. 2015) ersetzen die Anlage 7 der "Ausführungshinweise".

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 14. Oktober 2022 (Nds. MBl. S. 1558)