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  • ab 24.11.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 MHüHAnfRdErl

Bibliographie

Titel
Tierschutz; Ausführungsbestimmungen zum Abschnitt 4 der TierSchNutztV - Anforderungen an das Halten von Masthühnern
Redaktionelle Abkürzung
MHüHAnfRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530

Ergänzend zu Nummer 6 der "Ausführungshinweise" sind im Rahmen der Niedersächsischen Nutztierstrategie - Tierschutzplan 4.0 von der Unterarbeitsgruppe Masthühner die beigefügten "Tierschutzfachlichen Empfehlungen/Managementmaßnahmen zum Umgang mit kranken und verletzten Masthühnern (Einzeltiere)" (Anlage 2) erarbeitet worden (Stand 15. 4. 2021). Diese beziehen sich auf den Umgang mit dem Einzeltier; Herdenbehandlungen und -maßnahmen im Falle von Infektionskrankheiten sind hiervon unabhängig zu betrachten.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 14. Oktober 2022 (Nds. MBl. S. 1558)