Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 24.11.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 MHüHAnfRdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Tierschutz; Ausführungsbestimmungen zum Abschnitt 4 der TierSchNutztV - Anforderungen an das Halten von Masthühnern
Redaktionelle Abkürzung
MHüHAnfRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530

Dieser RdErl. tritt am 24. 11. 2022 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 23. 11. 2022 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 14. Oktober 2022 (Nds. MBl. S. 1558)

An
die Region Hannover, Landkreise und kreisfreien Städte
den Zweckverband Veterinäramt JadeWeser

Nachrichtlich:
An
das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
die Niedersächsische Geflügelwirtschaft, Landesverband e. V.
die Landwirtschaftskammer Niedersachsen
die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens