Anlage 4 MHüHAnfRdErl
Bibliographie
- Titel
- Tierschutz; Ausführungsbestimmungen zum Abschnitt 4 der TierSchNutztV - Anforderungen an das Halten von Masthühnern
- Redaktionelle Abkürzung
- MHüHAnfRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78530
Empfehlungen zur Erhaltung und Verbesserung der Tiergesundheit bei Masthühnern - Stand: 29.01.2015
(insbesondere zur Vermeidung von Kontaktdermatitiden)
Die Empfehlungen sind in drei Abschnitte eingeteilt (A bis C), die jeder für sich beachtet werden sollten, um eine bestmögliche Haltungsumgebung für die Tiere zu schaffen.
A. Vorbereitung des Stalles vor jedem Durchgang
1. Aufheizen
Rechtzeitiges Aufheizen des Stalles. Die Bodentemperatur sollte bereits vor dem Einstreuen 28 - 29 °C betragen, um feuchte Einstreu durch Kondenswasserbildung zu vermeiden. Auf die Vermeidung von Kältebrücken in Wand- und Eingangsbereichen ist zu achten.
2. Kontrolle der Wasserversorgung
Tränken und Tränkenippel auf Funktionsfähigkeit prüfen, Tropfstellen ggf. beseitigen und evtl. vorhandene Luft aus der Tränkelinie entfernen.
Wasserleitungen reinigen und kurz vor dem Einstallen nochmals durchspülen, damit kein abgestandenes Wasser in den Leitungen steht.
Wasserdruck der Leitungen im Stall prüfen und ggf. anpassen
3. Einbringen der Einstreu
Es sind unterschiedliche Einstreumaterialien geeignet (z.B., Strohgranulat, Hobelspäne, Lignocellulose, Dinkelspelzen, Häckselstroh 3-5 cm Halmlänge). Werden andere Einstreumaterialien eingesetzt (z. B. Maissilage oder Torf), sollte dies nur nach entsprechender Fachberatung erfolgen.
Entscheidend ist - unabhängig von der Einstreuart - eine sehr gute und hygienisch einwandfreie Qualität (insbesondere trocken, saugfähig und frei von Schimmel).
Die Einstreumenge sollte bei Strohgranulat, Hobelspänen etc. etwa 600 bis 800 g je m2 Stallgrundfläche betragen. Bei Häckselstroh sollte etwa 800 bis 1000 g je m2 Stallgrundfläche eingebracht werden (je kürzer das Stroh gehäckselt wird, umso geringer kann die erforderliche Einstreumenge sein). Hierdurch soll gewährleistet werden, dass nur eine dünne Einstreuschicht von wenigen Zentimetern in den Stall eingebracht wird.
Erläuterung: Eine dünne Einstreuschicht wird von den Masthühnern besser durchgearbeitet und bleibt somit trockener.
4. Luftfeuchte
Die relative Feuchte der Stallluft sollte zu Mastbeginn bei 50 - 60% liegen und ab dem 10. Tag entsprechend der Temperaturverlaufskurve angehoben werden. Eine Luftfeuchtigkeit von über 80 % ist grundsätzlich zu vermeiden.
B.Start- und Aufzuchtphase
1. Tierverteilung im Stall
Es ist auf eine gleichmäßige Kükenverteilung im Stall zu achten. Dies kann durch eine gleichmäßige Ausleuchtung/Lichtintensität (keine Schattenbildung) sowie insbesondere eine dem Alter der Tiere und den Witterungsverhältnissen angepasste Temperatursteuerung und Lüftung erreicht werden (in Anlehnung an entsprechende Managementempfehlungen z.B. der Zuchtfirmen). Zugluft ist zu vermeiden
2. Kükenpapier
Sofern Kükenpapier benutzt wird, sollte dieses selbstzersetzend sein oder innerhalb der ersten Lebenswoche der Tiere entfernt werden, so dass die darunter liegende Einstreu Feuchtigkeit aufnehmen kann und damit zu einem trockeneren Stall beiträgt.
3. Lüftung
Je Kilogramm Gesamtlebendgewicht der sich gleichzeitig in dem Masthühnerstall befindenden Masthühner muss ein Luftaustausch von mindestens 4,5 m3 je Stunde erreicht werden können. Es ist sicherzustellen, dass der Luftstrom in zwangsbelüfteten Ställen oder Offenställen durch Luftleiteinrichtungen oder Umlaufventilatoren bis in den Aufenthaltsbereich der Tiere geführt und gleichmäßig verteilt wird. Schon in den ersten Tagen nach der Einstallung der Küken ist auf eine Mindestluftaustauschrate zu achten (z.B. durch eine wiederholte Stoßlüftung). Ein zu geringer Luftaustausch führt zu einer feuchteren Einstreu und somit zu höheren Ammoniak- und Kohlendioxid-Werten sowie zu gesundheitlichen Problemen an den Fußballen der Tiere.
4. Temperatur
Der Temperaturverlauf wird entsprechend den altersabhängigen Sollwertvorgaben auf der Stallkarte gesteuert. Eine auffällige Zusammenballung von Tieren deutet auf eine falsche Stalllufttemperatur hin (siehe Abbildung).
Temperaturkurvenabsenkungen sollten generell nur zu Beginn der Hellphase erfolgen.
Empfehlung bei Problemen: Während der Dunkelphase sollte ggf. die Temperatur um ca. 1 °C angehoben werden, um eine gleichmäßige Tierverteilung zu erreichen.
5. Wasserversorgung
Altersentsprechende Höhenjustierung der Tränkebahnen, so dass die Tiere jederzeit mit leicht gestrecktem Hals Wasser aufnehmen können bzw. sich die Tränke auf Kopfhöhe der Tiere befindet.
Altersentsprechende Anpassung des Wasserdrucks während des Durchgangs
Tränkewasser nicht direkt aus der Leitung nehmen, da kaltes Wasser dünnflüssigen Kot zur Folge haben kann (z.B. durch Einsatz einer Aufwärmschleife mit Kondenswasserableitung).
Altersbezogene Justierung des Wasserangebotes bei Gewährleistung der ständigen Verfügbarkeit für die Tiere. Zu Beginn der Aufzucht können die beiden äußeren Tränkelinien u. U. hochgezogen werden, um die Einstreu im Randbereich des Stalles trocken zu halten. Die Wasserdurchflussrate wird dadurch erhöht und der Keimdruck gesenkt. Diese Vorgehensweise ist aber nur zu vertreten, wenn auch dann noch für alle Tiere jederzeit ausreichend Wasser zur Verfügung steht. Vor Hinzunahme der äußeren Tränkelinien sollten diese gespült werden und evtl. vorhandene Luft in den Tränkelinien entfernt werden.
Auffangschalen unter den Tränkelinien haben sich bewährt.
C. Maßnahmen zur Kontrolle der Einstreufeuchte
Nachstreuen und Durcharbeiten der kritischen Stellen im Stall (Fenster-,Türen- und Tränkebereich). Tropfstellen beseitigen; ggf. Entfernen der nassen Stellen.
Anpassung der Stalltemperatur und Lüftung.
Tägliche Überprüfung und Beachtung der Kotkonsistenz zur Ursachenermittlung. (z.B. kann zur Kontrolle eine Kotfalle / Kotkiste eingesetzt werden).
Im Bedarfsfall ist rechtzeitig ein Fachberater und/oder Tierarzt einzuschalten.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 14. Oktober 2022 (Nds. MBl. S. 1558)