§ 24 NFAG - Übergangsvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG)
- Amtliche Abkürzung
- NFAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 61330080000000
1Die Erhöhung der Ansätze für den Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2012 durch die Änderung des Haushaltsgesetzes 2012/2013 ist abweichend von § 1 Abs. 2 Satz 2 für den Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2012 zu berücksichtigen. 2Die sich aus der Erhöhung der Ansätze für den Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2012 durch die Änderung des Haushaltsgesetzes 2012/2013 ergebenden Veränderungen bei der Höhe der Schlüsselzuweisungen in 2012 bei Gemeinden und Samtgemeinden werden ausschließlich den Umlagegrundlagen nach § 15 Abs. 2 für das Jahr 2013 hinzugerechnet.