§ 24 NFAG - Übergangsvorschriften

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG)
Amtliche Abkürzung
NFAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
61330080000000

1Die Erhöhung der Ansätze für den Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2012 durch die Änderung des Haushaltsgesetzes 2012/2013 ist abweichend von § 1 Abs. 2 Satz 2 für den Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2012 zu berücksichtigen. 2Die sich aus der Erhöhung der Ansätze für den Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2012 durch die Änderung des Haushaltsgesetzes 2012/2013 ergebenden Veränderungen bei der Höhe der Schlüsselzuweisungen in 2012 bei Gemeinden und Samtgemeinden werden ausschließlich den Umlagegrundlagen nach § 15 Abs. 2 für das Jahr 2013 hinzugerechnet.