§ 24 NFAG - Übergangsvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG)
- Amtliche Abkürzung
- NFAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 61330080000000
1Die Erhöhung der Ansätze für den Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2011 durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2011 ist abweichend von § 1 Abs. 2 Satz 2 dieses Gesetzes für den Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2011 zu berücksichtigen. 2Die sich aus der Erhöhung der Ansätze für den Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2011 durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2011 ergehenden Veränderungen bei der Höhe der Schlüsselzuweisungen in 2011 bei Gemeinden und Samtgemeinden werden ausschließlich den Umlagegrundlagen nach § 15 Abs. 2 für das Jahr 2012 hinzugerechnet.