§ 24 NFAG - Übergangsvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG)
- Amtliche Abkürzung
- NFAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 61330080000000
Die Erhöhung der Ansätze für den Finanzausgleich im Haushaltsplan 2007 durch das Nachtragshaushaltsgesetz 2007 ist abweichend von § 1 Abs. 2 Satz 2 für den Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2007 zu berücksichtigen.