§ 24 NFAG - Übergangsvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG)
- Amtliche Abkürzung
- NFAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 61330080000000
1Die Erhöhung der Ansätze für den Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2015 durch die Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 ist abweichend von § 1 Abs. 2 Satz 2 für den Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2015 zu berücksichtigen. 2Die sich aus der Erhöhung der Ansätze für den Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2015 durch die Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 ergebenden Veränderungen bei der Höhe der Schlüsselzuweisungen in 2015 bei Gemeinden und Samtgemeinden werden ausschließlich den Umlagegrundlagen nach § 15 Abs. 2 für das Jahr 2016 hinzugerechnet.