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  • ab 01.08.2023 (aktuelle Fassung)

Anlage KGSARdErl - Stundentafel

Bibliographie

Titel
Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule (KGS)
Redaktionelle Abkürzung
KGSARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

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H =Hauptschulzweig, R = Realschulzweig, G = Gymnasialzweig
+ =Wahlpflichtunterricht, ggf. Wahlunterricht
1)Nach Nr. 3.3.6 können Schülerinnen und Schüler, die auf der grundlegenden Anspruchsebene in den Fächern Deutsch und Mathematik unterrichtet werden, einen zweistündigen Wahlpflichtkurs wählen und an einer zusätzlichen fünften Unterrichtsstunde in den Fächern Deutsch und Mathematik teilnehmen.
2)Wahlpflichtfremdsprachenunterricht nach Nr. 3.3.3
3)Der Unterricht in den naturwissenschaftlichen Fächern soll im 5. und 6. Schuljahrgang fachübergreifend und fächerverbindend angelegt sein.
4)Für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasialzweigs können im Wahlpflichtunterricht vermehrt Inhalte aus den Fachbereichen Gesellschaftswissenschaften und Musisch-Kulturelle-Bildung angeboten werden.
5)Nach dem Erlass "Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen" in der jeweils geltenden Fassung erhalten Schulen ein Stundenkontingent zur schuleigenen Schwerpunktsetzung und Gestaltung in den verschiedenen Schuljahrgängen. Die Lehrerstunden aus diesem Kontingent dürfen für Differenzierungsmaßnahmen im Wahlpflichtunterricht sowie weitere Differenzierungs- und Fördermaßnahmen und für das Angebot von Wahlunterricht und Arbeitsgemeinschaften verwendet werden.

Außer Kraft am 1. August 2028 durch Nummer 14.1 des RdErl. vom 1. Juni 2023 (SVBl. S. 304)