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  • ab 30.03.1983 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 VSAkomBRdErl

Bibliographie

Titel
Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA) für das Land Niedersachsen; Einführung im kommunalen Bereich
Redaktionelle Abkürzung
VSAkomBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480

3.
Verantwortliche Dienststellenleiter im Sinne von § 2 VSA sind bei den

Landkreisen:die Oberkreisdirektoren,
kreisfreien und großen selbständigen Städten
(sowie bei der Stadt Göttingen):
die Oberstadtdirektoren,
übrigen Städten und Gemeinden:die Stadtdirektoren bzw. die Gemeindedirektoren.

Die Dienststellenleiter ermächtigen bzw. beauftragen ggf. weitere Bedienstete nach den Vorschriften der §§ 15, 16 VSA.