Abschnitt 3 VSAkomBRdErl
Bibliographie
- Titel
- Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA) für das Land Niedersachsen; Einführung im kommunalen Bereich
- Redaktionelle Abkürzung
- VSAkomBRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20480
3.
Verantwortliche Dienststellenleiter im Sinne von § 2 VSA sind bei den
Landkreisen: | die Oberkreisdirektoren, |
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kreisfreien und großen selbständigen Städten (sowie bei der Stadt Göttingen): | die Oberstadtdirektoren, |
übrigen Städten und Gemeinden: | die Stadtdirektoren bzw. die Gemeindedirektoren. |
Die Dienststellenleiter ermächtigen bzw. beauftragen ggf. weitere Bedienstete nach den Vorschriften der §§ 15, 16 VSA.