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  • ab 30.03.1983 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 VSAkomBRdErl

Bibliographie

Titel
Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA) für das Land Niedersachsen; Einführung im kommunalen Bereich
Redaktionelle Abkürzung
VSAkomBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480

5.
Die übrigen Kreistagsabgeordneten und Ratsherren dürfen grundsätzlich nicht über den Inhalt von Verschlußsachen unterrichtet werden. In Ausnahmefällen ist nach § 49 VSA zu verfahren.