Abschnitt 5 VSAkomBRdErl
Bibliographie
- Titel
- Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA) für das Land Niedersachsen; Einführung im kommunalen Bereich
- Redaktionelle Abkürzung
- VSAkomBRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20480
5.
Die übrigen Kreistagsabgeordneten und Ratsherren dürfen grundsätzlich nicht über den Inhalt von Verschlußsachen unterrichtet werden. In Ausnahmefällen ist nach § 49 VSA zu verfahren.