Abschnitt 1 VSAkomBRdErl
Bibliographie
- Titel
- Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA) für das Land Niedersachsen; Einführung im kommunalen Bereich
- Redaktionelle Abkürzung
- VSAkomBRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20480
1.
Nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 NLO und § 62 Abs. 1 Nr. 4 NGO haben die Oberkreisdirektoren und die Gemeindedirektoren die Aufgaben zu erfüllen, die der Geheimhaltung unterliegen.
Es werden wahrgenommen
- a)von den Oberkreisdirektoren und den Oberstadtdirektoren der kreisfreien und der großen selbständigen Städte (sowie gemäß § 1 Abs. 2 des Göttingen-Gesetzes vom 1.7.1964, Nds. GVBl. S. 134, zuletzt geändert durch § 184 des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 30.5.1974, Nds. GVBl. S. 289, von dem Oberstadtdirektor der Stadt Göttingen) die Aufgaben bis zum Geheimhaltungsgrad GEHEIM,
- b)von den Stadtdirektoren bzw. Gemeindedirektoren der übrigen Städte und Gemeinden die Aufgaben bis zum Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH; bei Bedarf können Ausnahmen zugelassen werden, über die ich im Einzelfall entscheiden werde.