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  • ab 30.03.1983 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 VSAkomBRdErl

Bibliographie

Titel
Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA) für das Land Niedersachsen; Einführung im kommunalen Bereich
Redaktionelle Abkürzung
VSAkomBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480

2.
Für die nach §§ 15, 16 VSA vorgeschriebene Ermächtigung des Personenkreises nach Nr. 1 Buchst. a und Buchst. b Halbsatz 2 ist die Aufsichtsbehörde zuständig. Die zuvor durchzuführenden Sicherheitsüberprüfungen obliegen den Bezirksregierungen.