Abschnitt 2 VSAkomBRdErl
Bibliographie
- Titel
- Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA) für das Land Niedersachsen; Einführung im kommunalen Bereich
- Redaktionelle Abkürzung
- VSAkomBRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20480
2.
Für die nach §§ 15, 16 VSA vorgeschriebene Ermächtigung des Personenkreises nach Nr. 1 Buchst. a und Buchst. b Halbsatz 2 ist die Aufsichtsbehörde zuständig. Die zuvor durchzuführenden Sicherheitsüberprüfungen obliegen den Bezirksregierungen.