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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 RL GF NI-Erl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken in Niedersachsen (RL Graue Flecken NI)
Redaktionelle Abkürzung
RL GF NI-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

Zuwendungsempfänger können wegen der überregional zu verwirklichenden Maßnahmen niedersächsische Landkreise, kreisfreie Städte, die Region Hannover sowie deren kommunale Zweckverbände und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft sein (Erstempfänger). Die an den Zuwendungsempfänger ausgezahlten Fördermittel werden im Rahmen der VV/VV-Gk Nr. 12 zu § 44 LHO vollständig an privatwirtschaftliche Auftragnehmer (Letztempfänger) weitergegeben. Der Letztempfänger ist in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren zu ermitteln. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Nummer 4 der Gigabit-RL oder der Gigabit-RL 2.0.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. vom 5. Dezember 2023 (Nds. MBl. 2024 Nr. 128)