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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 RL GF NI-Erl - Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in grauen Flecken in Niedersachsen (RL Graue Flecken NI)
Redaktionelle Abkürzung
RL GF NI-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20500

6.1 Die Bestimmungen der Nummer 7 der Gigabit-RL oder der Gigabit-RL 2.0 gelten entsprechend.

6.2 Die ANBest-Gk oder die ANBest-P sind unverändert zum Bestandteil des Bescheides zu machen. Abweichungen von den Regelungen aus der ANBest-Gk oder ANBest-P sind in den Bewilligungsbescheid aufzunehmen.

6.3 Neben den Prüfrechten aus Nummer 6 der ANBest-Gk oder aus Nummer 7 der ANBest-P ist der Zuwendungsempfänger insbesondere zu verpflichten, an der notwendigen Datenerhebung für die Evaluation des geförderten Vorhabens mitzuwirken, auch wenn es bereits beendet ist, sowie bei der Erfassung der Daten in der geforderten Differenzierung und bei der Bewertung der Förderung nach dieser Richtlinie mitzuwirken. Sofern hierfür eine internetgestützte Software zur Verfügung gestellt wird, ist diese zu verwenden.

6.4 Der Antragsteller hat über ein geplantes Fördervorhaben durch frühzeitige Kontaktaufnahme beim Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen alle Informationen vorzulegen, die zur Überwachung und Koordinierung der Fördermaßnahmen durch die Breitbandkompetenzstelle erforderlich sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 Satz 1 des Erl. vom 5. Dezember 2023 (Nds. MBl. 2024 Nr. 128)