Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 26.05.1999, Az.: 4 L 4442/98

Berücksichtigung von Schulden; Kostenbeitrag der Eltern; Heimkosten

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
26.05.1999
Aktenzeichen
4 L 4442/98
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1999, 15521
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1999:0526.4L4442.98.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 16.12.1997 - 3 A 1766/96 .Hi

Fundstellen

  • FEVS 2000, 136-140
  • Jugendhilfe 2003, 101-102

Amtlicher Leitsatz

Schulden, die ein Elternteil nach Beginn der Hilfe zur Erziehung in einem Heim eingeht, können dann bei der Berechnung des Kostenbeitrags nach § 94 Abs 2 SGB VIII (SGB 8) beitragsmindernd berücksichtigt werden, wenn sie auch dem Zweck der Hilfe dienen, die Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie zu fördern (hier: Rückzahlung von Darlehen, die zum Erwerb und zum Umbau eines Eigenheims, insbesondere zur Schaffung eines eigenen Zimmers für das Kind, aufgenommen worden sind).