Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 03.05.1999, Az.: 9 L 1856/99
Kanalbaubeitragsrecht; Beitragspflicht; Entstehung der Beitragspflicht
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 03.05.1999
- Aktenzeichen
- 9 L 1856/99
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1999, 15453
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1999:0503.9L1856.99.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hannover 10.03.1999 - 1 A 1696/98
Rechtsgrundlage
- § 6 Abs. 6 KAG ND
Fundstelle
- NVwZ-RR 2000, 44-45 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Im Kanalbaubeitragsrecht entsteht die sachliche Beitragspflicht nicht erst mit der Fertigstellung der Gesamtanlage des öffentlichen Leitungsnetzes, sondern bereits dann, wenn das einzelne Grundstück angeschlossen werden "kann" (Bestätigung der ständigen Rspr - etwa Urteil v 23.8.1989 - 9 L 153/89 -, NdsRpfl 1990, 26 = dng 1989, 356 = NSt-N 1989, 358).
Durch eine erst nach betriebsfertiger Herstellung des Kanals eingegangene Unternehmerrechnung oder erst danach durchgeführte Schlußabnahme der Baumaßnahme wird die Entstehung der Beitragspflicht - anders als im Straßenausbaubeitragsrecht - nicht hinausgeschoben.