Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 03.05.1999, Az.: 9 L 1856/99

Kanalbaubeitragsrecht; Beitragspflicht; Entstehung der Beitragspflicht

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
03.05.1999
Aktenzeichen
9 L 1856/99
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1999, 15453
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1999:0503.9L1856.99.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 10.03.1999 - 1 A 1696/98

Fundstelle

  • NVwZ-RR 2000, 44-45 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Im Kanalbaubeitragsrecht entsteht die sachliche Beitragspflicht nicht erst mit der Fertigstellung der Gesamtanlage des öffentlichen Leitungsnetzes, sondern bereits dann, wenn das einzelne Grundstück angeschlossen werden "kann" (Bestätigung der ständigen Rspr - etwa Urteil v 23.8.1989 - 9 L 153/89 -, NdsRpfl 1990, 26 = dng 1989, 356 = NSt-N 1989, 358).

Durch eine erst nach betriebsfertiger Herstellung des Kanals eingegangene Unternehmerrechnung oder erst danach durchgeführte Schlußabnahme der Baumaßnahme wird die Entstehung der Beitragspflicht - anders als im Straßenausbaubeitragsrecht - nicht hinausgeschoben.