Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 11.05.1999, Az.: 9 L 3427/98
Beitragspflicht; Kanalbaubeitrag; Satzungsfreie Zeit; Regenwasserkanalisation
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 11.05.1999
- Aktenzeichen
- 9 L 3427/98
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1999, 15471
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1999:0511.9L3427.98.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hannover 13.03.1996 - 1 A 804/94
Rechtsgrundlage
- § 6 KAG ND
Fundstelle
- FStNds 2000, 40-27
Amtlicher Leitsatz
Der besondere wirtschaftliche Vorteil iSd § 6 Abs 1 S 2 NKAG (KAG ND) bestimmt sich nach objektiven Bewertungskriterien, nicht nach subjektiven Vorstellungen der einzelnen Grundstückseigentümer.
Grundsätzlich kann die Gemeinde im Kanalbaubeitragsrecht den Umfang der von ihr betriebenen öffentlichen Einrichtung durch Satzung bestimmen. Gehören die Grundstücksanschlußleitungen nicht zur öffentlichen Einrichtung, entsteht die Beitragsforderung mit der Fertigstellung des Hauptkanals vor dem jeweiligen Grundstück.
In einer satzungsfreien Zeit besteht die widerlegbare Vermutung, daß zur öffentlichen Einrichtung (hier: Regenwasserkanalisation) grundsätzlich nicht nur der Hauptsammelkanal, sondern auch der Grundstücksanschlußkanal im öffentlichen Straßenraum gehört.