Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 11.05.1999, Az.: 9 L 3427/98

Beitragspflicht; Kanalbaubeitrag; Satzungsfreie Zeit; Regenwasserkanalisation

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
11.05.1999
Aktenzeichen
9 L 3427/98
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1999, 15471
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1999:0511.9L3427.98.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 13.03.1996 - 1 A 804/94

Fundstelle

  • FStNds 2000, 40-27

Amtlicher Leitsatz

Der besondere wirtschaftliche Vorteil iSd § 6 Abs 1 S 2 NKAG (KAG ND) bestimmt sich nach objektiven Bewertungskriterien, nicht nach subjektiven Vorstellungen der einzelnen Grundstückseigentümer.

Grundsätzlich kann die Gemeinde im Kanalbaubeitragsrecht den Umfang der von ihr betriebenen öffentlichen Einrichtung durch Satzung bestimmen. Gehören die Grundstücksanschlußleitungen nicht zur öffentlichen Einrichtung, entsteht die Beitragsforderung mit der Fertigstellung des Hauptkanals vor dem jeweiligen Grundstück.

In einer satzungsfreien Zeit besteht die widerlegbare Vermutung, daß zur öffentlichen Einrichtung (hier: Regenwasserkanalisation) grundsätzlich nicht nur der Hauptsammelkanal, sondern auch der Grundstücksanschlußkanal im öffentlichen Straßenraum gehört.