Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 06.05.1999, Az.: 1 O 182/99
Erstattungsfähigkeit; Gutachterkosten; Nachbarwiderspruch; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Vorläufiger Rechtsschutz
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 06.05.1999
- Aktenzeichen
- 1 O 182/99
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1999, 15462
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1999:0506.1O182.99.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hannover 09.12.1998 - 1 B 804/96
Rechtsgrundlage
- § 162 Abs. 1 VwGO
Fundstellen
- BauR 2000, 449-450 (amtl. Leitsatz)
- NVwZ-RR 2000, 64 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Aufwendungen für ein Gutachten, das ein Bauherr einholt, um die Bauaufsichtsbehörde nach der Einlegung des Nachbarwiderspruches zur Anordnung der sofortigen Vollziehung zu veranlassen, sind nicht erstattungsfähig, wenn der Nachbar nach Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolglos um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht hat.