Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 06.05.1999, Az.: 1 O 182/99

Erstattungsfähigkeit; Gutachterkosten; Nachbarwiderspruch; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Vorläufiger Rechtsschutz

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
06.05.1999
Aktenzeichen
1 O 182/99
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1999, 15462
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1999:0506.1O182.99.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 09.12.1998 - 1 B 804/96

Fundstellen

  • BauR 2000, 449-450 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ-RR 2000, 64 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Aufwendungen für ein Gutachten, das ein Bauherr einholt, um die Bauaufsichtsbehörde nach der Einlegung des Nachbarwiderspruches zur Anordnung der sofortigen Vollziehung zu veranlassen, sind nicht erstattungsfähig, wenn der Nachbar nach Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolglos um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht hat.