Abschnitt 4 LEADER-RL-RdErl - Zuwendungsvoraussetzungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER (LEADER-Richtlinie)
- Redaktionelle Abkürzung
- LEADER-RL-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78210
4.1 Ein positiver Beschluss des LAG Entscheidungsgremiums einer für die Förderperiode 2023-2027 ausgewählten LEADER-Region liegt unter Anwendung der im REK festgelegten Auswahlkriterien vor. Für die Abwicklung von Vorhaben aus der Förderperiode 2014-2022 kann entsprechend der Vorgaben des jeweiligen REK dieser Beschluss durch einen positiven Beschluss des Entscheidungsgremiums aus der Förderperiode 2014-2022 ersetzt werden.
4.2 Ein Kooperationsvorhaben muss immer den Vorgaben des REK jeder beteiligten LAG entsprechen.
4.3 Werden Leistungen des Regionalmanagements als Dienstleistungsauftrag vergeben, so ist das Vergaberecht einzuhalten. Soweit für Leistungen des Regionalmanagements Personal beim Vorhabenträger eingestellt wird, gelten die beim Vorhabenträger geltenden Bestimmungen zu Stellenausschreibungen. Die Förderung von eingestelltem Personal im Regionalmanagement erfolgt über Einheitskosten entsprechend der Durchschnittssätze für die Veranschlagung von Personalausgaben des MF. Erfolgt eine Bewilligung der Zuwendung über eine Laufzeit von mehr als drei Jahren so erhöht sich der in der Anlage genannte Betrag um 10 % ab dem vierten Förderjahr.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 Absatz 3 Satz 1 des Runderlasses vom 1. März 2023 (Nds. MBl. S. 236)