Abschnitt 7 LEADER-RL-RdErl - Anweisung zum Verfahren
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER (LEADER-Richtlinie)
- Redaktionelle Abkürzung
- LEADER-RL-RdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78210
7.1 Für die Antragsannahme, Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV(ggf. VV-Gk) zu § 44 LHO, das NEFG sowie die ANBest-ELER, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen worden oder in dem unmittelbar im Inland geltenden Gemeinschaftsrecht der EU abweichende Regelungen getroffen sind.
7.2 Bewilligungsbehörden sind die vier ÄrL Braunschweig, Leine-Weser (Sitz in Hildesheim), Lüneburg und Weser-Ems (Sitz in Oldenburg).
7.3 Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über einen landesweit einheitlichen Antragsvordruck. Dieser steht im Internet unter www.leader.niedersachsen.de bereit oder kann bei der Bewilligungsbehörde angefordert werden.
7.4 Die Vorhabenauswahl erfolgt in der LAG nach den im REK festgelegten Auswahlkriterien. Von der LAG ist vor Bewilligung die Einhaltung dieser Vorgaben zu bestätigen.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 Absatz 3 Satz 1 des Runderlasses vom 1. März 2023 (Nds. MBl. S. 236)