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  • ab 16.07.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 HWBLLwErl 2023/2024 - Sonstige Bestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden der Landwirtschaft durch das Hochwasser im Winter 2023/2024
Redaktionelle Abkürzung
HWBLLwErl 2023/2024,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78670

Wurde bereits vor Antragstellung mit der Behebung von Schäden nach Nummer 2.2.2 begonnen, steht dies der Hilfeleistung nicht entgegen. Frühester Beginn ist der Zeitpunkt, zu dem die Hochwasserschäden eingetreten sind, jedoch nicht vor dem 23.12.2023.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. vom 16. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 328)