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  • ab 16.07.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 HWBLLwErl 2023/2024 - Empfänger der Billigkeitsleistung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden der Landwirtschaft durch das Hochwasser im Winter 2023/2024
Redaktionelle Abkürzung
HWBLLwErl 2023/2024,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78670

3.1 Die finanzielle Leistung wird landwirtschaftlichen Unternehmen mit Betriebssitz in Niedersachsen gewährt. Landwirtschaftliche Unternehmen werden dadurch definiert, dass ihre Geschäftstätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse umfasst. Zu ihnen zählen

  • natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, sofern sie Eigentümerin oder Eigentümer, Besitzerin oder Besitzer, sonstige dingliche Nutzungsberechtigte oder sonstiger dinglicher Nutzungsberechtigter oder Pächterin oder Pächter landwirtschaftlicher Flächen sind,

  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, sofern sie Eigentümer, Besitzer oder Pächter landwirtschaftlicher Flächen sind.

Landwirtschaftliche Unternehmen in diesem Sinne sind auch Unternehmen der Imkerei und Wanderschäferei.

Bei Gartenbaubetrieben muss der Anteil der Primärproduktion landwirtschaftlicher Produkte an den Umsatzerlösen überwiegen.

3.2 Keine Billigkeitsleistung erhalten Unternehmen,

  • bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt oder

  • die sich i. S. der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten der Europäischen Kommission (ABl. C 249 vom 31.7.2014, S. 1), zuletzt geändert durch Mitteilung der Europäischen Kommission vom 29.11.2023 (ABl. C, 2023/1212, 29.11.2023), in Schwierigkeiten befinden, es sei denn, die Schwierigkeiten sind auf das in Nummer 2.1 benannte Schadereignis zurückzuführen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. vom 16. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 328)