Abschnitt 4 HWBLLwErl 2023/2024 - Bewilligungsvoraussetzungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden der Landwirtschaft durch das Hochwasser im Winter 2023/2024
- Redaktionelle Abkürzung
- HWBLLwErl 2023/2024,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78670
Die finanzielle Leistung wird landwirtschaftlichen Unternehmen gewährt, die Schäden bei dem in Nummer 2 genannten Hochwasser erlitten haben.
Die Mindestschadenssumme für eine finanzielle Leistung beträgt 3 000 EUR.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. vom 16. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 328)