Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 16.07.2024 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 HWBLLwErl 2023/2024 - Bewilligungsvoraussetzungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden der Landwirtschaft durch das Hochwasser im Winter 2023/2024
Redaktionelle Abkürzung
HWBLLwErl 2023/2024,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78670

Die finanzielle Leistung wird landwirtschaftlichen Unternehmen gewährt, die Schäden bei dem in Nummer 2 genannten Hochwasser erlitten haben.

Die Mindestschadenssumme für eine finanzielle Leistung beträgt 3 000 EUR.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des Erl. vom 16. Juli 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 328)