§ 11 HBerAblöGS
Bibliographie
- Titel
- Gesetz, die Ablösung der den Berechtigten im Bezirke des Herzoglichen Amtsgerichts Seesen in den vormaligen Communion-Harzforsten zustehenden Holzberechtigungen betreffend
- Redaktionelle Abkürzung
- HBerAblöGS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 79100030000000
Die nach § 4 vorkommenden Ausgleichungszahlungen sind aus der Forstcasse bis zu dem auf die Holzabgabe folgenden 30. Juni, behuf Vertheilung unter die einzelnen Empfänger, an die Gemeindevorsteher gegen deren Quittung zu leisten und hat der Revierforstbeamte den letzteren binnen 4 Wochen nach der letzten Holzanweisung eine Nachweisung der zu zahlenden Ausgleichungs-Beträge mitzutheilen.