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§ 9 HBerAblöGS

Bibliographie

Titel
Gesetz, die Ablösung der den Berechtigten im Bezirke des Herzoglichen Amtsgerichts Seesen in den vormaligen Communion-Harzforsten zustehenden Holzberechtigungen betreffend
Redaktionelle Abkürzung
HBerAblöGS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100030000000

Die Reihenfolge, in welcher das Holzmaterial in den verschiedenen Hauungen an die Berechtigten einer Gemeinde zur Abgabe kommen soll, wird unter denselben durch das Loos bestimmt und ist der Gemeindevorsteher verpflichtet, diese Verloosung zu bewirken und deren Ergebniß spätestens bis zum 1. November jeden Jahres der Oberforstbehörde anzuzeigen.