§ 9 HBerAblöGS
Bibliographie
- Titel
- Gesetz, die Ablösung der den Berechtigten im Bezirke des Herzoglichen Amtsgerichts Seesen in den vormaligen Communion-Harzforsten zustehenden Holzberechtigungen betreffend
- Redaktionelle Abkürzung
- HBerAblöGS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 79100030000000
Die Reihenfolge, in welcher das Holzmaterial in den verschiedenen Hauungen an die Berechtigten einer Gemeinde zur Abgabe kommen soll, wird unter denselben durch das Loos bestimmt und ist der Gemeindevorsteher verpflichtet, diese Verloosung zu bewirken und deren Ergebniß spätestens bis zum 1. November jeden Jahres der Oberforstbehörde anzuzeigen.