§ 7 HBerAblöGS
Bibliographie
- Titel
- Gesetz, die Ablösung der den Berechtigten im Bezirke des Herzoglichen Amtsgerichts Seesen in den vormaligen Communion-Harzforsten zustehenden Holzberechtigungen betreffend
- Redaktionelle Abkürzung
- HBerAblöGS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 79100030000000
(1) Die für die Schulstuben, Gemeindebackhäuser und Inquilinen constituirten Holzrenten sind lediglich zu der, der Berechtigung entsprechenden Natural-Verwendung bestimmt ...
(2) Die übrigen Berechtigten können über die alljährlich zu empfangenden Holzrenten willkührlich disponiren und sind befugt, statt derselben den entsprechenden Geld-Betrag aus der Forstcasse zu verlangen, insofern solches bis zum 1. November jeden Jahres durch den Gemeindevorsteher der Oberforstbehörde angezeigt ist.