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§ 7 HBerAblöGS

Bibliographie

Titel
Gesetz, die Ablösung der den Berechtigten im Bezirke des Herzoglichen Amtsgerichts Seesen in den vormaligen Communion-Harzforsten zustehenden Holzberechtigungen betreffend
Redaktionelle Abkürzung
HBerAblöGS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100030000000

(1) Die für die Schulstuben, Gemeindebackhäuser und Inquilinen constituirten Holzrenten sind lediglich zu der, der Berechtigung entsprechenden Natural-Verwendung bestimmt ...

(2) Die übrigen Berechtigten können über die alljährlich zu empfangenden Holzrenten willkührlich disponiren und sind befugt, statt derselben den entsprechenden Geld-Betrag aus der Forstcasse zu verlangen, insofern solches bis zum 1. November jeden Jahres durch den Gemeindevorsteher der Oberforstbehörde angezeigt ist.