§ 12 HBerAblöGS
Bibliographie
- Titel
- Gesetz, die Ablösung der den Berechtigten im Bezirke des Herzoglichen Amtsgerichts Seesen in den vormaligen Communion-Harzforsten zustehenden Holzberechtigungen betreffend
- Redaktionelle Abkürzung
- HBerAblöGS,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 79100030000000
Auf gleiche Weise soll die Zahlung der nach § 3 Nr. 2 b constituirten Geldrenten und der nach § 7 statt der Holzrenten zu gewährenden Geldrenten für die einzelnen Empfänger an den Gemeindevorsteher gegen deren Quittung erfolgen. Der Fälligkeitstermin dieser Zahlungen ist der 2. Januar jeden Jahres.