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  • ab 24.11.2010 (aktuelle Fassung)

Niedersächsisches Gesetz über die Verbindungsstelle und den Vorwarnmechanismus nach der Richtlinie 2006/123/EG*)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über die Verbindungsstelle und den Vorwarnmechanismus nach der Richtlinie 2006/123/EG
Redaktionelle Abkürzung
VESTG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20120

Vom 11. November 2010 (Nds. GVBl. S. 516 - VORIS 20120 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Anwendungsbereich1
Verbindungsstelle2
Poststelle des Binnenmarktinformationssystems für Vorwarnungen3
Vorwarnkoordinierungsstelle4
Vorwarnung durch eine Behörde5
Inkrafttreten6

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EU Nr. L 376 S. 36).