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  • ab 24.11.2010 (aktuelle Fassung)

§ 6 VESTG - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über die Verbindungsstelle und den Vorwarnmechanismus nach der Richtlinie 2006/123/EG
Redaktionelle Abkürzung
VESTG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20120

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 11. November 2010

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages

Hermann D i n k l a

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident

David M c A l l i s t e r