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  • ab 01.10.1873 (aktuelle Fassung)

§ 9 VerwGFNKHLT

Bibliographie

Titel
Gesetz, betreffend die Verwerthung der Forstnutzungen aus den Staatswaldungen in den vormals kurhessischen Landestheilen
Redaktionelle Abkürzung
VerwGFNKHLT,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
79100020000000

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1873 in Kraft, und werden die Minister der Finanzen und des Innern mit dessen Ausführung beauftragt.