Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit
(NKomZG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG)
Amtliche Abkürzung
NKomZG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20300

Vom 19. Februar 2004 (Nds. GVBl. S. 63 - VORIS 20300 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Allgemeine Grundlagen
Formen kommunaler Zusammenarbeit1
Übergang der Pflicht zur Aufgabenerfüllung2
Zweiter Teil
Gemeinsame kommunale Anstalt
Errichtung und Grundlagen gemeinsamer kommunaler Anstalten3
Genehmigungs- und Anzeigeerfordernisse, Bekanntmachungen4
Dritter Teil
Zweckvereinbarung
Inhalt und Zustandekommen der Zweckvereinbarung5
Änderung, Auflösung und Kündigung der Zweckvereinbarung6
Vierter Teil
Zweckverband
Voraussetzungen, Verbandsmitglieder7
Rechtsstellung8
Errichtung, Verbandsordnung9
Organe10
Zusammensetzung der Verbandsversammlung11
Rechtsstellung der Mitglieder der Verbandsversammlung12
Aufgaben der Verbandsversammlung13
Sitzungen der Verbandsversammlung, Vorsitz in der Verbandsversammlung14
Verbandsgeschäftsführung15
Haushalts- und Wirtschaftsführung16
Änderung der Verbandsordnung, Auflösung und Umwandlung des Zweckverbandes, Bekanntmachungen17
Geltung von Vorschriften18
Bezirksverband Oldenburg19
Fünfter Teil
Aufsicht; Übergangs- und Schlussvorschriften
Durchführung der Aufsicht20
Übergangsregelungen21
Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung22
Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Niedersachsen23
Änderung des Gesetzes über die Bildung des Zweckverbandes "Großraum Braunschweig"24
Änderung des Niedersächsischen Abfallgesetzes25
In-Kraft-Treten26