Abschnitt 4 VSA-ErgRdErl - 4. Zugang zu IT-Systemen
Bibliographie
- Titel
- Ergänzende Richtlinien nach § 64 der Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA); Richtlinien zum Geheimschutz von Verschlusssachen (VS) beim Einsatz von Informationstechnik
- Redaktionelle Abkürzung
- VSA-ErgRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20480000003023
IT-Systeme, die für VS eingesetzt werden, müssen über ein zuverlässiges Zugangs-/Zugriffskontrollsystem verfügen, sodass nur Befugte im Rahmen der ihnen erteilten Rechte Zugang erhalten und auf die VS zugreifen können.