Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.02.2001 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 VSA-ErgRdErl - 8. Internet

Bibliographie

Titel
Ergänzende Richtlinien nach § 64 der Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA); Richtlinien zum Geheimschutz von Verschlusssachen (VS) beim Einsatz von Informationstechnik
Redaktionelle Abkürzung
VSA-ErgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480000003023

Auf IT-Systemen, die mit dem Internet verbunden sind, darf keine VS-Bearbeitung erfolgen.