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  • ab 01.02.2001 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 VSA-ErgRdErl - 3. Beschaffung von IT

Bibliographie

Titel
Ergänzende Richtlinien nach § 64 der Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA); Richtlinien zum Geheimschutz von Verschlusssachen (VS) beim Einsatz von Informationstechnik
Redaktionelle Abkürzung
VSA-ErgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480000003023

Bei der Beschaffung von IT, die für VS eingesetzt werden soll, ist die oder der Geheimschutzbeauftragte zu beteiligen und ggf. das NLfV beratend hinzuzuziehen.