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Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen vom 26. Mai/4. Juni 1961
(Cuxhaven-Vertrag)

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Cuxhaven-Vertrag)
Redaktionelle Abkürzung
CuxS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100080000000

Vom 26. Mai/4. Juni 1961 (Nds. GVBl. 1962 S. 150 - VORIS 10100 08 00 00 000 -)

Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 27. September 1962 (Nds. GVBl. S. 150)

Geändert durch Artikel 1 des Staatsvertrages vom 2. Mai 1991 (Nds. GVBl. S. 281)

Um dem Land Niedersachsen die Erweiterung des Fischereihafens und den Ausbau der damit zusammenhängenden Fischmarkt- und Fischindustrieanlagen in Cuxhaven zu ermöglichen sowie das Interesse Hamburgs an der Sicherung eines Geländes für die Möglichkeit der Schaffung eines Vorhafens zu wahren und um die gemeinsamen Interessen der Vertragschließenden an einer einheitlichen Seehafenpolitik zu fördern, schließen

die Freie und Hansestadt Hamburg
(im Folgenden "Hamburg")

und

das Land Niedersachsen
(im Folgenden "Niedersachsen")

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