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  • ab 01.09.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 14 HPRdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
Redaktionelle Abkürzung
HPRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

Dieser RdErl. tritt am 1. 9. 2018 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31. 8. 2018 außer Kraft.

An
das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
die Region Hannover, Stadt Göttingen, Landkreise und kreisfreien Städte