Abschnitt 13 HPRdErl - Überwachung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- HPRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
Es gehört zu den Aufgaben der Gesundheitsämter, die Tätigkeit derjenigen Personen, die eine allgemeine Heilpraktikererlaubnis, eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis oder eine auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkte Erlaubnis besitzen, zu überwachen. Zur Erleichterung dieser Aufgabe ist den Gesundheitsämtern von den zuständigen Verwaltungsbehörden jeweils eine Durchschrift der Erlaubnisurkunde zuzuleiten.