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  • ab 01.09.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 13 HPRdErl - Überwachung

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
Redaktionelle Abkürzung
HPRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064

Es gehört zu den Aufgaben der Gesundheitsämter, die Tätigkeit derjenigen Personen, die eine allgemeine Heilpraktikererlaubnis, eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis oder eine auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkte Erlaubnis besitzen, zu überwachen. Zur Erleichterung dieser Aufgabe ist den Gesundheitsämtern von den zuständigen Verwaltungsbehörden jeweils eine Durchschrift der Erlaubnisurkunde zuzuleiten.