Abschnitt 9 HPRdErl - Überprüfungsunterlagen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- HPRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21064
Auf Antrag ist einer antragstellenden Person nach Abschluss der Überprüfung Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu gewähren.