§ 10 APVO-Justiz-GVD - Prüfungsteile
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Gerichtsvollzieherdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz (APVO-Justiz-GVD)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-Justiz-GVD
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Die Laufbahnprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung am Ende des Ausbildungsabschnitts Lehrgang II und einer mündlichen Prüfung am Ende des Ausbildungsabschnitts Berufspraxis III.