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  • ab 13.07.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 UKERdErl - Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde

Bibliographie

Titel
Örtliche Untersuchung der Straßenverkehrsunfälle; Einsatz von Unfallkommissionen
Redaktionelle Abkürzung
UKERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93100

Die Straßenverkehrsbehörde berät die UK in straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Sie berücksichtigt das Beratungsergebnis bei ihrer Entscheidung über die Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.