Abschnitt 5 UKERdErl - Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde
Bibliographie
- Titel
- Örtliche Untersuchung der Straßenverkehrsunfälle; Einsatz von Unfallkommissionen
- Redaktionelle Abkürzung
- UKERdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 93100
Die Straßenverkehrsbehörde berät die UK in straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Sie berücksichtigt das Beratungsergebnis bei ihrer Entscheidung über die Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.