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  • ab 01.09.2020 (aktuelle Fassung)

Einstellung von Lehrkräften in den Niedersächsischen Schuldienst an öffentlichen allgemein bildenden Schulen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung - Quereinstieg -

Bibliographie

Titel
Einstellung von Lehrkräften in den Niedersächsischen Schuldienst an öffentlichen allgemein bildenden Schulen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung - Quereinstieg -
Redaktionelle Abkürzung
QLKRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

RdErl. d. MK v. 23.6.2020 - 34-84 002-Q

Vom 23. Juni 2020 (SVBl. S. 396)

- VORIS 22410 -

Bezug:

  1. a)

    RdErl. v. 23.2.2015 - Quereinstieg - (SVBl. S. 145), geändert durch RdErl. v. 20.6.2017 (SVBl. S. 431)
    - VORIS 22410 -

  2. b)

    RdErl. v. 25.8.2017 - Auswahlverfahren - (SVBl. S. 487)
    - VORIS 22410 -

Aufgrund der Bedarfs- und Bewerberlage können sich für eine Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen neben Lehrkräften mit Lehramtsausbildung auch Personen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit an den allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung, die aufgrund einer anderweitigen Ausbildung für den zu erteilenden Unterricht qualifiziert sind (Quereinstieg), bewerben.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Personenkreis1
Art des Hochschulabschlusses2
Fächer und sonderpädagogische Fachrichtungen3
Bewerberauswahl4
Einstellung im Beamten- oder Tarifbeschäftigtenverhältnis, Eingruppierung5
Berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme, Feststellung der Eignung6
Bewerbung um Einstellung für befristete Verträge7
Besonderheiten für Lehrkräfte mit einer im Ausland absolvierten Lehramtsausbildung8
Schlussbestimmungen9