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  • ab 01.09.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 QLKRdErl - Berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahme, Feststellung der Eignung

Bibliographie

Titel
Einstellung von Lehrkräften in den Niedersächsischen Schuldienst an öffentlichen allgemein bildenden Schulen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung - Quereinstieg -
Redaktionelle Abkürzung
QLKRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Unabhängig davon, ob die Einstellung im Beamtenverhältnis auf Probe oder im Tarifbeschäftigtenverhältnis erfolgt, beginnt für die Lehrkräfte, die als Bewerberinnen und Bewerber nach Nummer 1.1.1 ausgewählt wurden, mit ihr eine berufsbegleitende pädagogisch-didaktische Qualifizierung, in der die Einführung in die allgemeinen pädagogischen Aufgaben von Lehrkräften sowie die Begleitung bei der Ausübung der didaktischen und methodischen Lehrtätigkeit erfolgt.

Das erfolgreiche Absolvieren dieser Qualifizierungsmaßnahme ist Voraussetzung für eine unbefristete Tätigkeit im niedersächsischen Schuldienst.

Für die Lehrkräfte, die als Bewerberinnen und Bewerber nach den Nummern 1.1.2 und 1.1.3 ausgewählt wurden, entscheidet die Niedersächsische Landesschulbehörde, ob eine pädagogisch-didaktische Qualifizierung erforderlich ist. Hiervon kann in der Regel abgesehen werden, wenn die Lehrkraft zuvor im Schuldienst eines anderen Bundeslandes tätig war.

Die Einzelheiten der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahme regelt ein gesonderter Erlass.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 Satz 1 des Runderlasses vom 23. Juni 2020 (SVBl. S. 396)