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  • ab 01.09.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 QLKRdErl - Bewerbung um Einstellung für befristete Verträge

Bibliographie

Titel
Einstellung von Lehrkräften in den Niedersächsischen Schuldienst an öffentlichen allgemein bildenden Schulen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung - Quereinstieg -
Redaktionelle Abkürzung
QLKRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

7.1. Für befristete Einstellungen von Lehrkräften zur Erteilung von Unterricht an allgemein bildenden Schulen, die aus dem Budget der Schulen finanziert werden, sowie für befristete Vertretungsverträge können sich zur Erteilung von Unterricht Personen aus dem unter Nr. 1 genannten Personenkreis bewerben.

7.2 Darüber hinaus können Personen mit einem Lehramtsbachelor oder Bachelor mit Lehramtsoption an allen Schulformen der allgemein bildenden Schulen befristet beschäftigt werden. Eine unbefristete Beschäftigungsperspektive auf der Grundlage dieser Bachelorabschlüsse besteht nicht. Diese befristete Beschäftigung wird nicht auf die Praxiselemente nach § 9 MasterVO-Lehr angerechnet.

7.3 Für befristete Einstellungsmöglichkeiten an Haupt- und Realschulen, Oberschulen und Gesamtschulen, die für das Lehramt an Haupt- und Realschulen für ein Bedarfsfach bekannt gegeben sind, können auch Bewerberinnen und Bewerber mit einem anderen Bachelor oder einem vergleichbaren Abschluss berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine unbefristete Beschäftigung besteht nicht.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 Satz 1 des Runderlasses vom 23. Juni 2020 (SVBl. S. 396)