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  • ab 13.07.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 UKERdErl - Aufgaben der UK

Bibliographie

Titel
Örtliche Untersuchung der Straßenverkehrsunfälle; Einsatz von Unfallkommissionen
Redaktionelle Abkürzung
UKERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93100

Die UK beobachtet das Verkehrsgeschehen, wertet es aus, berät Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und beschließt daraus Umsetzungsempfehlungen. Dazu werden von ihr

  • das Unfallgeschehen auf Gleichartigkeit der Unfälle und Zusammenhänge mit örtlichen Gegebenheiten einschließlich deren Umgebung analysiert,

  • ggf. hierzu nähere Untersuchungen beauftragt,

  • Maßnahmen zur Beseitigung unfallbegünstigender Faktoren vorgeschlagen,

  • die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen kontrolliert und

  • die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen überprüft.

Weiterführende Regelungen ergeben sich aus der Anlage 1.

Die Sitzungen der UK müssen in einem regelmäßigen Turnus, mindestens einmal jährlich, stattfinden. Bei Bedarf und anlassbezogen können weitere Sitzungen erfolgen.