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  • ab 16.01.2020 (aktuelle Fassung)

Anlage 3 LiegKatErl - Führung der Liegenschaftskatasterakten

Bibliographie

Titel
Führung des Liegenschaftskatasters (LiegKatErlass)
Redaktionelle Abkürzung
LiegKatErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21160

1. Bearbeitungs- und Anwendungshinweise für das FODIS

Für die Verwaltung von Dokumenten im FODIS gelten folgende Grundsätze:

  • die Dokumente werden nach unterschiedlichen Dokumentarten verwaltet,

  • die Dokumente der jeweiligen Dokumentarten sind in Dokumenttypen unterteilt,

  • jedes Dokument wird unter einem eindeutigen Dokumentkennzeichen gespeichert und

  • neben dem Dokumentkennzeichen sind weitere Attribute zum Dokument zu belegen.

Das Dokumentkennzeichen hat eine spezifische Ausprägung für jede Dokumentart. Die Struktur der Dokumentkennzeichen sieht wie folgt aus:

Dokumentart Liegenschaftskataster

1. - 2. Stelle3. - 5.6. - 7.8. - 11.12. - 14.15. - 18.19.20. - 21.
LänderkennungDienststellennummerDokumentartGemarkungFlurLfd. Nummer des DokumentsTypUnternummer
0 30 0

Dokumentart Netz Liegenschaftskataster

1. - 2. Stelle3. - 5.6. - 7.8. - 15.16. - 20.21.22. - 23.
LänderkennungDienststellennummerDokumentartNummerierungsbezirkPunktnummerTypUnternummer
0 32 0

Die in FODIS gespeicherten Dokumente sind im amtlichen Landesbezugssystem zu georeferenzieren.

2. Analoge Dokumente des Netzes Liegenschaftskataster

Die analogen Aufnahmepunktbeschreibungen sind nach UTM-NBZ und aufsteigendem Punktkennzeichen dauerhaft zu archivieren.

Entsprechend ist mit den zugehörigen Aufnahmepunktfortführungsrissen einschließlich der SAPOS®-Messungsprotokolle oder dem Berechnungsprotokoll für einzelne durch terrestrische Messungen bestimmte Punktgruppen zu verfahren.

Die analoge Sortierung von Dokumenten im Gauß-Krüger-NBZ kann erhalten bleiben.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 6. Januar 2020 (Nds. MBl. S. 12, 378)