Anlage 3 LiegKatErl - Führung der Liegenschaftskatasterakten
Bibliographie
- Titel
- Führung des Liegenschaftskatasters (LiegKatErlass)
- Redaktionelle Abkürzung
- LiegKatErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21160
1. Bearbeitungs- und Anwendungshinweise für das FODIS
Für die Verwaltung von Dokumenten im FODIS gelten folgende Grundsätze:
die Dokumente werden nach unterschiedlichen Dokumentarten verwaltet,
die Dokumente der jeweiligen Dokumentarten sind in Dokumenttypen unterteilt,
jedes Dokument wird unter einem eindeutigen Dokumentkennzeichen gespeichert und
neben dem Dokumentkennzeichen sind weitere Attribute zum Dokument zu belegen.
Das Dokumentkennzeichen hat eine spezifische Ausprägung für jede Dokumentart. Die Struktur der Dokumentkennzeichen sieht wie folgt aus:
Dokumentart Liegenschaftskataster
1. - 2. Stelle | 3. - 5. | 6. - 7. | 8. - 11. | 12. - 14. | 15. - 18. | 19. | 20. - 21. |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Länderkennung | Dienststellennummer | Dokumentart | Gemarkung | Flur | Lfd. Nummer des Dokuments | Typ | Unternummer |
0 3 | 0 0 |
Dokumentart Netz Liegenschaftskataster
1. - 2. Stelle | 3. - 5. | 6. - 7. | 8. - 15. | 16. - 20. | 21. | 22. - 23. |
---|---|---|---|---|---|---|
Länderkennung | Dienststellennummer | Dokumentart | Nummerierungsbezirk | Punktnummer | Typ | Unternummer |
0 3 | 2 0 |
Die in FODIS gespeicherten Dokumente sind im amtlichen Landesbezugssystem zu georeferenzieren.
2. Analoge Dokumente des Netzes Liegenschaftskataster
Die analogen Aufnahmepunktbeschreibungen sind nach UTM-NBZ und aufsteigendem Punktkennzeichen dauerhaft zu archivieren.
Entsprechend ist mit den zugehörigen Aufnahmepunktfortführungsrissen einschließlich der SAPOS®-Messungsprotokolle oder dem Berechnungsprotokoll für einzelne durch terrestrische Messungen bestimmte Punktgruppen zu verfahren.
Die analoge Sortierung von Dokumenten im Gauß-Krüger-NBZ kann erhalten bleiben.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 6. Januar 2020 (Nds. MBl. S. 12, 378)