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  • ab 16.01.2020 (aktuelle Fassung)

Anlage 2 LiegKatErl - Angaben zu Netz- und Objektpunkten

Bibliographie

Titel
Führung des Liegenschaftskatasters (LiegKatErlass)
Redaktionelle Abkürzung
LiegKatErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21160

1. Punktkennung

Über die Punktkennung erhalten Netz- oder Objektpunkte eine eindeutige Bezeichnung. Diese setzt sich aus der Bezeichnung des Nummerierungsbezirks (NBZ) und der Punktnummer zusammen.

Die Bezeichnung des NBZ besteht aus der Angabe des NBZ der Universalen Transversalen Mercator (UTM)-Abbildung. Bei migrierten Netz- oder Objektpunkten besteht die Bezeichnung des NBZ aus einem G und der Angabe des Gauß-Krüger-NBZ.

Örtlich unveränderte Netz- und Objektpunkte (siehe Bezugserlass zu b) behalten bei der Aktualisierung ihrer objektbeschreibenden Merkmale ihre Punktkennung bei. Die Auswirkungen von Bodenbewegungen auf die Netz- und Objektpunkte bedingen keine Umnummerierung.

Einmal vergebene Punktkennungen sind grundsätzlich nur einmal zu verwenden.

Punktkennung
Nummerierungsbezirk (NBZ)Punktnummer
Zahlenbenennung des 100-km-BereichsZahlenbenennung des 1-km-Bereichs
Stelle1234567891011121314
Nummerierung im UTM-NBZZonennummer100 km des
Ostwertes
(EAST)
1000 km des
Nordwertes
(NORTH)
100 km des Nordwertes (NORTH)10 km des
Ostwertes
(EAST)
1 km des
Ostwertes
(EAST)
10 km des
Nordwertes
(NORTH)
1 km des
Nordwertes
(NORTH)
Punktnummer
Beispiel32459757008150
Nummerierungsbezirk (NBZ)
MigriertGStreifennummer100 km des
Rechtswertes
(EAST)
1000 km des
Hochwertes
(NORTH)
100 km des
Hochwertes
(NORTH)
10 km des
Rechtswertes
(EAST)
1 km des
Rechtswertes
(EAST)
10 km des
Hochwertes
(NORTH)
1 km des
Hochwertes
(NORTH)
Punktnummer
BeispielG3459767247110

2. Qualitätsangaben

Für Netz- und Objektpunkte werden als Qualitätsangaben für die Lage die DH und die VW geführt. Für Netz- und Grenzpunkte werden als Qualitätsangaben für die Höhe die Genauigkeitsstufe (GS) und die VW geführt.

Die Qualitätsangaben geben Auskunft über Genauigkeitsstandard und Zuverlässigkeit des Erhebungsverfahrens.

2.1 Lage

Im ALKIS sind folgende Einstufungen zur DH und VW zu führen. Nicht aufgeführte Kombinationen sind im Rahmen der Aktualisierung in der Regel nicht einzutragen. In der Vergangenheit zulässige Kombinationen können nachgewiesen sein.

Netzpunkte
des Liegenschaftskatasters
Objektpunkte
des Liegenschaftskatasters
Datenerhebung/VertrauenswürdigkeitAufnahmepunktSicherungspunktSonstiger VermessungspunktGrenzpunktBesonderer Gebäude-, Bauwerkspunkt
(DH/VW)(AP)(SP)(VP)(GP)(BGP, BBP)
123456
Erhebung durch Liegenschaftsvermessungen
Satellitengestütztes Vermessungsverfahren0130/11000130/11001300/12001300/12001300/1200
Terrestrisches Vermessungsverfahren3100/1100----
Sicherungsvermessung-3100/1200---
Doppelt polares Vermessungsverfahren--1300/12001300/12001300/1200
Einfach polares Vermessungsverfahren----1300/1300
Anschluss an Objektpunkte mit DH 1300----1400/1300
Orthogonalverfahren----1400/1300
Qualitätssicherung auf Basis der Liegenschaftskatasterakten *)
Orthogonalverfahren nach Fortführungserlass II--1400/13001400/13001400/1300
Anforderungen älterer Vorschriften--1500/14001500/14001500/1400
Polygonpunktfelderlaß--3200/1300--
Digitalisierte Punkte--4200/-4200/-4200/-
Homogenisierte Punkte--4260/-4260/-4260/-
4280/-4280/-4280/-

Die berechneten Netz- und Objektpunkte können höchstens die gleichen Qualitätsangaben erhalten wie die zugrunde liegenden Bezugspunkte.

Legende

Datenerhebung (DH)

0130Aus Echtzeit-GNSS-Messung
1300Aufgrund Anforderungen des LiegVermErlasses ermittelt (RdErl. des MI "Verwaltungsvorschriften zu Liegenschaftsvermessungen [VVLiegVerm]" vom 22. 11. 1985 [Nds. MBl. S. 1063], geändert durch RdErl. des MI vom 1. 7. 1988 [Nds. MBl. S. 532], in Kraft getreten am 1. 1. 1986, bis zum derzeit geltenden RdErl. des MI "Erhebung von Geobasisdaten durch Liegenschaftsvermessungen [LiegVermErlass]" vom 18. 5. 2015 [Nds. MBl. S. 683]) in der derzeit geltenden Fassung
1400Aufgrund Anforderungen des Fortführungserlasses II ermittelt (RdErl. des MI "Fortführung des Liegenschaftskatasters - Teil II - [Forführungserlaß II]" vom 22. 3. 1965 [Nds. MBl. S. 347], zuletzt geändert durch RdErl. des MI vom 10. 12. 1968 [Nds. MBl. 1969 S. 94], neugefasst durch RdErl. des MI vom 10. 7. 1974 [Nds. MBl. S. 1319], außer Kraft getreten mit Ablauf des 31. 12. 1985)
1500Aufgrund Anforderungen älterer Vorschriften (für Liegenschaftsvermessungen) ermittelt
3100Aufgrund Anforderungen des Festpunktfelderlasses ermittelt (RdErl. des MI "Errichtung, Nachweis und Erhaltung der Festpunktfelder - Festpunktfelderlaß -" vom 14. 10. 1983 [Nds. MBl. S. 903], neugefasst durch RdErl. des MI vom 25. 2. 1988 [Nds. MBl. S. 219], bis zum derzeit geltenden RdErl. des MI "Erhebung von Geobasisdaten durch Liegenschaftsvermessungen [LiegVermErlass]"vom 18. 5. 2015 [Nds. MBl. S. 683]) in der derzeit geltenden Fassung
3200Aufgrund Anforderungen des Polygonpunktfelderlasses ermittelt (RdErl. des MI "Aufbau des Polygonpunktfeldes [Polygonpunktfelderlaß]" vom 21. 2. 1966 [Nds. MBl. S. 174], neugefasst durch RdErl. des MI "Aufbau und Erhaltung des Polygonpunktfeldes [Polygonpunktfelderlaß]" vom 4. 12. 1972 [Nds. MBl. 1973 S. 3, S. 405], außer Kraft getreten durch RdErl. des MI "Errichtung, Nachweis und Erhaltung der Festpunktfelder - Festpunktfelderlaß -" vom 14. 10. 1983 [Nds. MBl. S. 903])
4200Aus Katasterkarten digitalisiert
4260Mit sonstigen geometrischen Bedingungen und/oder Homogenisierung (Maßstab größer gleich 1 zu 1 000)
4280Mit sonstigen geometrischen Bedingungen und/oder Homogenisierung (Maßstab kleiner 1 zu 1 000)

Vertrauenswürdigkeit (VW)

1100Vertrauenswürdigkeitsstufe Ausgleichung
1200Vertrauenswürdigkeitsstufe Berechnung
1300Vertrauenswürdigkeitsstufe Bestimmungsverfahren (durch wirksame Kontrollen)
1400Vertrauenswürdigkeitsstufe ohne Kontrolle

2.2 Höhe

Für die ellipsoidische Höhe im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989, Ellipsoidische Höhe (ETRS89_h) sind im ALKIS folgende Einstufungen zur GS und VW zu führen. Nicht aufgeführte Kombinationen sind im Rahmen der Aktualisierung in der Regel nicht einzutragen. In der Vergangenheit zulässige Kombinationen können nachgewiesen sein.

Netzpunkte
des Liegenschaftskatasters
Objektpunkte
des Liegenschaftskatasters
Genauigkeitsstufe/VertrauenswürdigkeitAufnahmepunktSicherungspunktSonstiger VermessungspunktGrenzpunktBesonderer Gebäude-, Bauwerkspunkt
(GS/VW)(AP)(SP)(VP)(GP)(BGP, BBP)
123456
Ellipsoidische Höhen im ETRS89_h
Erhebung bei Liegenschaftsvermessungen3300/14003300/14003300/14003300/1400-
Normalhöhen im DE_DHHN2016_NH *)
Trigonometrische Höhenübertragung/Nivellement2000/12002000/1200---
SAPOS® (doppelte Aufnahme mit Mittelbildung) 2200/12002200/1200---
Aus analoger Unterlage3300/1400----

DE_DHHN2016_NH = Deutsches Haupthöhennetz 2016, Normalhöhen.

Legende

Genauigkeitsstufe der Höhe (GS)

2000Standardabweichung S kleiner gleich 2 cm
2200Standardabweichung S kleiner gleich 6 cm
3300Standardabweichung S kleiner gleich 500 cm

Vertrauenswürdigkeit der Höhe (VW)

1200Vertrauenswürdigkeit Berechnung
1400Vertrauenswürdigkeitsstufe ohne Kontrollen

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 6. Januar 2020 (Nds. MBl. S. 12, 378)