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  • ab 16.01.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 LiegKatErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Führung des Liegenschaftskatasters (LiegKatErlass)
Redaktionelle Abkürzung
LiegKatErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21160

Dieser RdErl. tritt am 16.1.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Runderlasses vom 6. Januar 2020 (Nds. MBl. S. 12, 378)

An
das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen
die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
die anderen behördlichen Vermessungsstellen